Ein Bungalow vom Typ „Schlaubetal“
Am 8.5.1979 erteilte der Rat des Kreises Bernau einem Ehepaar aus Mecklenburg-Vorpommern die Aufstellgenehmigung eines Bungalows vom Typ „Schlaubetal“ auf einem Pachtgrundstück am Gorinsee. Die Gebühr für die Zustimmung kostete damals 24 Mark, zahlbar innerhalb von 14 Tagen an die Staatsbank der DDR.
Fast auf den Tag genau 36 Jahre später tauchen wir auf auf der Bildfläche auf… Wo das Schlaubetal liegt, wissen wir nicht. Die DDR haben wir nie gesehen. Vom Gärtnern und Hausbesitzen haben wir auch noch keine Ahnung. Aber zwei Dinge sind klar: Die mecklenburgische Fahne darf so lange weiter über diesem Grundstück wehen, bis sie von alleine vom Mast fällt und die Tradition, als Ehepaar in diesem Bungalow glücklich zu sein, werden wir auch übernehmen.